Bemerkung:
Bitten den Betrag einzahlen an: augenauf Zürich IBAN: CH42 0900 0000 8070 0000 8.- Am 3. März 1999 ist der Palästinenser Khaled Abuzarifa an einem Klebeband erstickt, das Berner Polizeibeamte an ihm angebracht hatten. Die Ausschaffung des Asylsuchenden wurde zu dem Zeitpunkt vorbereitet. Das Bundesamt für Flüchtlinge war an der Vorbereitung seiner Ausschaffung beteiligt.Der Tod des palästinensischen Ausschaffungshäftlings Khaled Abuzarifa auf dem Flughafen Zürich im März des Jahres 1999 hat für den verantwortlichen Arzt wohl strafrechtliche, aber keine zivilrechtlichen Konsequenzen (NZZ vom 30. 5. 02). Das Bundesgericht hat den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung bestätigt, der mit einer bedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten geahndet wird. Die vom Zürcher Obergericht gleichzeitig ausgesprochene Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz sowie Genugtuung in Höhe von insgesamt 50 000 Franken an die Mutter und zwei Brüder des Getöteten wurde dagegen aufgehoben.