Bemerkung:
Mühlpforth: Heinrich M., Dichter, wurde am 10. Juli 1639 als Sohn eines Kaufmanns zu Breslau geboren, ging, früh verwaist, aus der Malschule in die Apotheke über, absolvirte dann das Gymnasium und bezog, mit Stipendien ausgestattet, die Universität Leipzig, wo er Medicin studirte, der Poesie huldigte und eine thörichte Heirath mit einer hübschen, aber zänkischen Wittwe schloß. 1660 wandte sich M. in Wittenberg der Jurisprudenz zu, wurde auf Grund einer Dissertation „De jure sepulturae“ Doctor der Rechte und fand eine Anstellung in seiner Vaterstadt als Registrator (ab expeditionibus latinis) am Consistorial- und Vormundschaftsgericht. Mittellos, von der Gicht gequält, in häuslichem Elend befangen, reimte er massenhafte Gelegenheitsgedichte für dürftigen Lohn. Von sechs Kindern sah er fünf dahinsterben. Mit den einheimischen Poeten, obenan Hoffmannswaldau, lebte M. auf vertrautem Fuße. Er ist am 1. Juli 1681 gestorben und wurde im Stil der Zeit als Dichter ersten Ranges beklagt. Freunde sammelten seine handschriftlich zerstreuten Poesien. Vieles ist verloren gegangen, so eine Nachdichtung des Hiob in Alexandrinern, von welcher nur Kapitel 7 und 10 gedruckt vorliegen, 1686 erschienen bei Steckh in Breslau „Heinrich Mühlpforths Teutsche Gedichte“, in demselben Jahr „Heinrici Mühlpforti Poemata“, 1687 „Heinrich Mühlpforths Poetischer Gedichte Ander Theil“. Kahlert, Weimarisches Jahrbuch 2, 304 ff. hat sie im Gegensatz zu Goedeke’s Verurtheilung (Grundriß S. 517) zu hoch gestellt. (ADB)