Untertitel / Graf. Technik:
Landammann der Schicksalskantons St. Gallen. Sein Werdegang und wirken bis 1848 nebst Edition seiner Briefe als Tagsatzungsrepräsentant im Kanton Schwyz 1847/48
Bemerkung:
EA. Dissertation Universität Zürich. - «Matthias Hungerbühler, 2.9.1805 Wittenbach - 14.7.1884 St. Gallen, kath., von Wittenbach, 1857 Ehrenbürger von Weesen und 1858 von Straubenzell (heute Gem. St. Gallen). [...] Kath. Gymnasium in St. Gallen, 1822-30 Stud. der Theologie und Philosophie, dann der Jurisprudenz (ohne Abschluss) in Freiburg i.Br., Genf und Paris. Ab 1831 war H. in St. Gallen Rechtsanwalt; 1835-38 bekleidete er das Amt des Staatsschreibers. Als liberaler Politiker gehörte er 1835-70 und 1873-78 dem St. Galler Gr. Rat (Präs. 1865) sowie 1838-59, 1862-64 und 1873-78 dem Regierungsrat an. Als solcher stand er versch. Departementen (Justiz, Polizei, Inneres, Bau, Finanzen, Erziehung) vor und war zehnmal Landammann. 1859-60 und 1861 amtierte er als Verfassungsrat, 1864-73 als Kantonsgerichtspräsident. Auf Bundesebene wirkte H. 1847-48 nach der Auflösung des Sonderbunds als eidg. Repräsentant in Schwyz, 1848 als Tagsatzungsgesandter und 1848-75 als Nationalrat (Präs. 1852-53). H. gehörte bis zu seiner Annäherung an die liberale Mitte um 1866 zur Führungsgruppe der radikalen Liberalen im Kanton. In den konfessionellen Auseinandersetzungen vertrat er das josefin. Staatskirchentum und setzte sich für die parität. Kantonsschule (1856) ein. Im Kulturkampf bekämpfte er die ultramontane Richtung. Obwohl in wirtschaftspolit. Hinsicht streng liberal, was z.B. in seinem Engagement für die private Eisenbahn Wil-St. Gallen-Rorschach (1856) zum Ausdruck kam, war H. nicht nur als Präs. der St. Gall.-Appenzell. Gemeinnützigen Gesellschaft (1844-67) gegenüber sozialen Fragen aufgeschlossen» (HLS).