Bemerkung:
Eine Ausstellung in Wiener Künstlerhaus vom 8.11. bis 8.12.1985.- Durch die Zuwanderungswelle aus den Kronländern Österreich-Ungarns nach Wien stieg die Bevölkerung bis 1910 auf über 2 Millionen Einwohner. Dadurch wurde die Wohnsituation der Arbeiterklasse oft von unzumutbaren Wohnverhältnissen bestimmt. Eine Folge dieser Entwicklung waren hohe Mietzinse. Die Wohnungen wurden überbelegt, d. h. die Zahl der Untermieter und „Bettgeher“ stieg, und das Wohnungselend wurde immer schlimmer.Um 1900 entstanden in der Form von Werkswohnungen die ersten Ansätze des kommunalen Wohnungsbaus. Die Arbeit von neugegründeten karitativen Stiftungen und Vereinen war ein zweiter Ansatz zur Linderung des Elends.Der Erste Weltkrieg bremste alle Entwicklungen, so dass 1917 fast drei Viertel aller Wiener Wohnungen überbelegte Ein- und Zweizimmerwohnungen waren. In diesem Jahr war die k.k. Regierung gezwungen, Maßnahmen zu treffen, damit die Familien von im Krieg stehenden Soldaten nicht delogiert werden, weil sie den Zins nicht mehr zahlen konnten: Eine Mieterschutzverordnung mit Mietzinsstopp („Friedenszins“) und eine Einschränkung des Kündigungsrechtes wurden geschaffen. Damit wurde – allerdings eher ungewollt – eine der wesentlichen Voraussetzungen für den späteren sozialen Wohnbau geschaffen. (Mieterschutz und Friedenszins für Altwohnungen blieben noch Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg in Kraft.).Die in der Ersten Republik (1918–1934) im sogenannten Roten Wien regierende Sozialdemokratische Arbeiterpartei begann ein Projekt zur Verbesserung der Lebensumstände für Arbeiter. Rund 65.000 Gemeindewohnungen wurden, zumeist in großen Wohnanlagen, in dieser Zeit gebaut. Dies war möglich, da die Gemeinde Wien auf Grund der mangels privater Nachfrage gesunkenen Grundstückspreise eine Vielzahl von Grundstücken zu erschwinglichen Preisen erwerben konnte – so etwa den sogenannten „Drasche-Gürtel“ im Süden der Stadt, der von Meidling bis Kaiserebersdorf reichte, oder die „Frankl-Gründe“. Auch waren die Gemeindebauten durch die Wohnungsgemeinnützigkeit von Steuern befreit.