Bemerkung:
EA. (= Das Zivilprozessrecht der Kulturstaaten, 1. Bd.). - «Andreas Heusler, geboren 8.3.1802 Basel, gestorben 11.04.1868 Basel, ref., von Basel. [...] 1821-26 Rechtsstud. in Tübingen und Jena, 1826 Promotion. Reisen nach Frankreich und England. 1828 Habilitation an der Univ. Basel, PD für Schweiz. Staatsrecht; Mitglied des Kriminalgerichts und Schreiber der gemeinnützigen Gesellschaft. 1830 Prof. für röm. Rechtsgeschichte und Strafrecht sowie schweiz. Staatsrecht. 1830-68 konservativer Basler bzw. Baselstädt. Grossrat. 1831 erfolglose Mission nach Olten und Aarau zwecks Verfolgung flüchtiger Baselbieter Insurgenten.1831-47 Kleinrat, Lehrtätigkeit nur noch freiwillig. 1832 Mitglied und 1833 Präs. des Erziehungskollegiums, 1832 Präs. der Kuratel. 1836-51 Mitglied des Justiz- und Polizeikollegiums und Präs. der Notariatskommission. H. machte sich um das Universitäts- und Schulwesen verdient; im Sept. 1835 war er Mitgründer der Freiwilligen Akadem. Gesellschaft, welche er bis zu seinem Tod präsidierte. 1835 und 1836 legte er Entwürfe zur Reorganisation der Universität vor. 1838, 1840 und 1844 fungierte er als Gesandter an der Tagsatzung, um die Kloster- und beginnende Sonderbundskrise zu schlichten. 1831-59 war er zudem Mitarbeiter und Hauptredaktor der "Basler Zeitung", für die er viele Leitartikel verfasste. 1847 provozierte er einen Skandal mit einem Artikel gegen die Radikalen, in welchem er die eidg. Schützenfahnen als "Fetzen" bezeichnete. Er wurde darauf nicht mehr in den Kl. Rat gewählt, blieb aber bis zu seinem Tod Grossrat. Ab 1850 lehrte er wieder als o. Prof (1867 Universitätsrektor). H. zeichnete sich auch durch seine wissenschaftl. Werke aus, die von einer systematischen zu einer hist. Darstellung der Verfassungsgeschichte der beiden Basel überleiten» (HLS). Dieses Buch befindet sich in unserem Aussenlager; sollten Sie dieses im Laden abholen wollen, bitten wir Sie um vorgängige Nachricht.