Autor: / Künstler:
[Treichler, Johann Jakob]
Titel:
Vertheidigungsrede des Chiridonius Bittersüss, gehalten vor dem H. Obergerichte des Cantons Zürich am 11. April 1844 zur abwehr einer Anklage auf Verletzung der Amtsehre des hohen Zürcherischen Erziehungsrathes vom 6. September 1839 durch Verläumdung und
Untertitel / Graf. Technik:
Schlagwort:
Helvetica - Zürich, Rechtswesen - allgemein
Bindung / Bildgrösse:
Brosch.
Buchdaten / Blattgrösse:
8°, IV, 100 S.
Zustand:
Etw. angestaubt u. knittrig, äzusserste Bl. stockfl. (innen nur vereinzelt); gutes Ex.
Bemerkung:
EA. - «Johann Jakob Treichler, 26.11.1822 Richterswil - 7.9.1906 Zürich, ref., von Richterswil und Zürich. [...] T.s Schulbesuch 1828-39 in Richterswil war durch Fabrikarbeit unterbrochen, 1839-42 absolvierte er eine Lehrerausbildung. 1842-43 arbeitete er als Lehrer und übte öffentl. Kritik an den Missständen im zürcher. Erziehungswesen. Danach war er Sekr. von Julius Froebel und machte Bekanntschaft mit Wilhelm Weitling und August Becker. Während seines Rechtsstud. 1844-46 in Zürich redigierte T. 1845 die Zeitung "Der Bote von Uster" und das spätere "Allg. Noth- und Hülfsblatt", die erste sozialist. Zeitung der Schweiz. Zudem präsidierte er den Gegenseitigen Hülfs- und Bildungsverein. Er kritisierte, z.T. unter dem Pseudonym Chiridonius Bittersüss, die Liberalen und trat für den Sozialismus ein. Das Gesetz gegen kommunist. Umtriebe von 1846 beendete sein polit. Engagement vorläufig. T. eröffnete eine Anwaltspraxis in Zürich. Er wurde erneut politisch aktiv und gehörte 1851 zu den Gründern des Konsumvereins Zürich. Er sass 1850-69 im Zürcher Gr. Rat (1862 und 1867 Präs.), 1869-71 und 1874-1905 im Zürcher Kantonsrat (1876-77 Präs.) und 1852-69 im Nationalrat. 1856 konnte Alfred Escher seinen Gegner jedoch für das liberale System gewinnen und T. gelangte in den Zürcher Regierungsrat (Justiz, ab 1864 Polizei), dem er bis 1869 angehörte. Seine Haltung in der Arbeiterfrage wandelte sich und machte das kant. Fabrikgesetz von 1859 möglich. 1861 wurde er aus dem Grütliverein ausgeschlossen. Als Mitglied des Zürcher Verfassungsrats 1868-69 trat T. nur bedingt für den Ausbau der Volksrechte ein und lehnte die neue Verfassung ab. 1869-71 amtierte er als Oberrichter. 1871-95 war T. Rechtsprof. an der Univ. Zürich sowie ab 1876 am Eidg. Polytechnikum. 1874-84 sass er im Verwaltungsrat der Rentenanstalt und 1876-95 in jenem der Schweiz. Kreditanstalt. 1866 Dr. iur. h.c. der Univ. Zürich» (HLS).