Untertitel / Graf. Technik:
Ein Grundriss mit vorzüglicher Rücksicht auf die Verfassung von Deutschland und Oesterreich-Ungarn
Bemerkung:
2., umgearbeitete Auflage der «deutschen Statslehre für Gebildete». - «Johann Caspar Bluntschli, 7.3.1808 Zürich - 21.10.1881 Karlsruhe, ref., von Zürich. [...] Nach Besuch der Schulen und des Polit. Instituts in Zürich folgten Studien in Berlin und Bonn (Dr. beider Rechte 1829). 1830 amtierte B. in Zürich als kant. Regierungssekretär, nach der liberalen Umwälzung als Bezirksgerichtsschreiber und Stadtnotar. Zudem war er journalistisch tätig und Mitglied des Gr. Stadtrats. Ab 1833 als ao. Prof., ab 1836 als o. Prof. lehrte er an der Hochschule Zürich erst röm., dann auch dt. Recht und Rechtsgeschichte. Zudem wirkte er als Rechtskonsulent der Stadt. 1837-48 sass B. für die Liberal-Konservativen im Gr. Rat, den er 1845 präsidierte. Nach dem Züriputsch, an dem er keinen persönl. Anteil hatte, wurde er 1839 Regierungsrat und Tagsatzungsgesandter. Er arbeitete das kant. Vormundschaftsgesetz von 1841 aus und beendete ab 1840 das 1835 von Friedrich Ludwig Keller begonnene kant. "Privatrechtliche Gesetzbuch" (in Kraft gesetzt 1853-55). Auf seinen Misserfolg in der Bürgermeisterwahl von 1844 folgte 1845 sein Rücktritt aus der kant. Regierung. Da B. eine Professur ohne polit. Betätigungsmöglichkeiten nicht genügte, ging er 1848 nach München, wo er aber in den Lola-Montez-Wirren nur mit Mühe die Ernennung zum Ordinarius für dt. Privatrecht und Staatsrecht erreichte, ohne in der Politik Fuss fassen zu können. 1861, nach dem Angebot eines Sitzes in der Ersten badischen Kammer, wechselte er als Prof. der Staatswissenschaften an die Univ. Heidelberg. B. befürwortete die kleindt. Reichslösung (d.h. ohne Österreich). Der Gegner des Ultramontanismus war Mitbegründer des reformerischen Dt. Protestantenvereins, mehrfach Präs. der badischen evang. Generalsynode und führender Freimaurer. B.s relative polit. Erfolglosigkeit war mitbedingt durch sein Festhalten an der spekulativen Philosophie Friedrich Rohmers. Weit erfolgreicher war sein Wirken als Rechtshistoriker, Gesetzesredaktor und Förderer des Völkerrechts. Seine zürcher. Rechtsgeschichte wirkte befruchtend auf die Erforschung des einheim. Rechts. Das "Privatrechtl. Gesetzbuch" bildet eine originelle Schöpfung, die zwischen der österreichisch und der französisch geprägten Kodifikationsfamilie eine eigenständige schweizerische begründete, welche die Rechtsauslegung bis nach Montenegro beeinflusste. B. war auch Mitglied der Redaktionskommission für das schweiz. OR. Bei der Schaffung des Instituts für Internat. Recht in Gent 1873 und der Ausarbeitung von Kriegsführungsregeln wirkte er massgeblich mit. Sein dadurch begründetes hohes internat. Ansehen belegt der Übergang seiner Bibliothek an die Johns Hopkins University in Baltimore (Maryland, USA)» (HLS).