Bemerkung:
«In Anbetracht, dass das dermalige königliche Ministerium in seiner amlichen Thätigkeit durch den Conflict, welcher zwischen der Krone und dem Volke in Folge verweigerten Anerkennung der deutschen Verfassung ausgebrochen, beengt ist,In Anbetracht, dass die Stadt Leipzig die Vermittelung der deutschen Centralgewalt angerufen hat,In Anbetracht, dass die in Dresden aufgetretene provisorische Regierung einen anderen Weg eingeschlagen hat, als die Vertretung der Stadt Leipzig,In Anbetracht, dass nur ein Ministerium, welches sich für Anerkennung der deutschen Verfassung auspricht, die volle Kraft der Regierungsgewalt in Sachsen, die nur da ist, wo sie im Volke wurzelt, wieder erwerben kann, wird beschlossen und hiermit veröffentlicht: Die Gemeinde Leipzig stellt sich bis zu Austrag der Conflicte zwischen Krone und Volk unter den Schutz der deutschen Centralgewalt. Leipzig, den 6. Mai 1849. Der Rath und die Stadtverordneten der Stadt Leipzig. Klinger. Werner.