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Produktedetails


Art.Nr:
50219
Autor: / Künstler:
Van der Waerden, Hans
Titel:
Warren Hastings und der Raja von Benares
Untertitel / Graf. Technik:
Ein Beitrag zur Klärung des Hastings-Prozesses
Schlagwort:
Geschichte - 18 Jht.
Bindung / Bildgrösse:
Brosch.
Verlag:
Europa
Ort:
Zürich
Erscheinungsjahr:
1964
Buchdaten / Blattgrösse:
8°, 67 S.
Zustand:
Rücken gebräunt, ansonsten gutes Ex.
Bemerkung:
(= Wirtschaft Gesellschaft Staat; Zürcher Studien zur allgemeinen Geschichte Bd. 24). Herausgegeben von Dr. Max SIlberschmidt unter Mitarbeit von Dr. Walter Bodmer. - Der junge Hastings (1732-1818) wurde in Westminster und Oxford unterrichtet. Er erhielt 1750 eine Schreiberstelle bei der Ostindischen Kompanie in Bengalen. Er war, nachdem er 1756 in der Armee des Obersten Robert Clive, 1. Baron Clive gedient und sich dabei bewährt hatte, 1761 bis 1764 Mitglied des Rats in Kalkutta. 1764 nach England zurückgekehrt, verlor er sein Vermögen, trat deshalb wieder in die Dienste der Ostindischen Kompanie und wurde 1769 Mitglied der Regierung in Madras. Er wurde 1772 zum Gouverneur von Bengalen und 1773 zum ersten Generalgouverneur von Ostindien ernannt. In dieser Zeit baute er die Macht der Kompanie aus, reformierte die Verwaltung und ließ die Einkünfte, die die Kompanie für die Krone erwirtschaftete, von 3 Millionen auf 5 Millionen Pfund Sterling steigen. Hastings wandte sich vom System seines Vorgängers Robert Clive ab, der die einheimischen Herrscher in ihren Ämtern gelassen hatte. Unter Hastings übernahm die Kompanie unmittelbar die Kontrolle über Indien; Kalkutta wurde zum Verwaltungszentrum ausgebaut. Hastings befand sich allerdings auch im Konflikt mit der britischen Regierung, die die Ostindische Kompanie auf ihre reine Handelsfunktion beschränken und Verwaltung sowie militärische Herrschaft über Indien selbst übernehmen wollte. Militärisch musste er sich gegen das Reich der Marathen durchsetzen, ebenso gegen die Versuche Frankreichs, in Indien Fuß zu fassen. Als sein Gönner, Lord North, aus der Regierung geschieden war, wurde Hastings 1785 abberufen und von Edmund Burke vor dem Unterhaus angeklagt, in Ostindien mit tyrannischer Willkür gehandelt, unmäßige Geldsummen erpresst und den Sturz mehrerer indischer Fürsten veranlasst zu haben. Die Anklage wurde an das Oberhaus verwiesen und der Staatsprozess begann 13. Februar 1788 im Palace of Westminster. Hastings wurde zwar im April 1795 freigesprochen, verlor durch die Prozesskosten aber sein Vermögen. Er wurde durch eine von der Kompanie bewilligte Pension von 4000 Pfund Sterling entschädigt. Seitdem lebte er zurückgezogen, wurde im Mai 1814 vom Prinz-Regenten zum Mitglied des Privy Council ernannt und starb am 22. August 1818 in Daylesford. Noch im 19. Jahrhundert gab es Streit unter Historikern (James Fitzjames Stephen, Thomas Babbington Macaulay), ob er in Verbund mit dem obersten Richter in Bengalen Elijah Impey einen Justizmord an einem indischen Steuereinnehmer begangen hatte (Maharaja Nandakumar, auch Nuncomar genannt, um 1705–1775).
Preis € 35.00 CHF 33.00

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