Bemerkung:
EA dieses Reprints der Ausgabe Zürich 1828. Gabe an die Teilnehmer des Schweizerischen Juristentags. - «Friedrich Ludwig Keller, geboren 17.10.1799 Zürich, gestorben 10.9.1860 Berlin, ref., von Zürich. [...] Schulen und Polit. Institut in Zürich, Studien in Berlin und Göttingen, 1822 Dr. iur. Ab 1824 wirkte K. am Polit. Institut in Zürich als Lehrer des Zivilrechts. Einen Ruf nach Jena lehnte er ab. 1826 wurde er o. Prof. am Polit. Institut, 1826 Amtsrichter in Zürich. Hier stand er an der Spitze der jurist. Reformbewegung. 1829 wurde er Mitglied des Gr. Stadtrats und 1830 Grossrat (1832 und 1835 Präs.). Nach dem Ustertag, an dem er keinen Anteil hatte, war er der einflussreichste Führer der Radikal-Liberalen des Kantons. Ab 1831 präsidierte er das Obergericht. Mehrfach wirkte er als Tagsatzungsgesandter. An der 1833 unter seiner Mitwirkung gegr. Univ. Zürich wurde K. ao. Prof. für zürcher. Partikularrecht und röm. Recht (ab 1838 o. Prof.). 1833-34 fungierte er als Obmann des Schiedsgerichts in der Basler Teilungsfrage. 1833-38 gab er die "Monatschronik der zürcher. Rechtspflege" heraus. 1837 trat K. aus Protest gegen die Wahl unqualifizierter Richter aus dem Obergericht zurück. Im sog. Züriputsch floh er 1839 vorübergehend nach Baden. Seine manchmal ungenügende Respektierung der Gewaltentrennung, die gelegentlich übermässige Neigung zur polit. Konfrontation, Härte gegenüber privaten Schuldnern und sein wenig prüdes Privatleben verschafften ihm viele Gegner. 1842 lehnte er die Wiederwahl in den Gr. Rat ab, um sich im Ausland ausschliesslich der Wissenschaft zu widmen. Ab 1844 war er Prof. für röm. Recht in Halle, 1846 in Berlin. Hier wechselte er die polit. Richtung vollständig: Er übernahm die Führung der preuss. Junkerpartei, trat ins Abgeordnetenhaus ein und wurde geheimer Justizrat. 1853 erfolgte aufgrund eines Adelsbriefs von 1487 (K. vom Steinbock) die Aufnahme in den preuss. Adel (Mitglied des preuss. Herrenhauses). Als Gutsbesitzer in Kniegnitz in Niederschlesien verschuldete K. sich schwer. Von seinen einstigen Zürcher Parteifreunden hatte er sich entfremdet. Der letzte Besuch in der Vaterstadt verlief unerfreulich. Bei der Rückkehr nach Preussen wurde K. in Berlin sterbend im Zugabteil gefunden. Die genaue Todesursache blieb ungeklärt. K. gilt als Schöpfer der Zürcher Justizreform (mit beispielhafter Wirkung für die ganze Eidgenossenschaft), als Begründer der wissenschaftl. Jurisprudenz der Schweiz und als einer der grössten Juristen des 19. Jh. Oberst» (HLS).