Bemerkung:
Hans-Joachim Rudolphi (1934 -2009) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen, unter anderem bei Friedrich Schaffstein. Er promovierte 1960 zum Thema „Die hypothekarische Belastung des Wohnungseigentums“. Nach dem Referendariat und der Ablegung des Zweiten Staatsexamens war er 1961 und 1962 Staatsanwalt in den Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten Hannover und Göttingen. Er wurde von dort an die Universität Göttingen abgeordnet, wo er ab April 1963 als Assistent von Claus Roxin tätig wurde. Dort verfasste er unter anderem 1965 eine Abhandlung zur Zueignung, 1966 zur Teilnahme an einer Notstandstat und vor allem 1966 „Die Gleichstellungsproblematik der unechten Unterlassungsdelikte und der Gedanke der Ingerenz“. Letztere Monographie gilt als wegweisend. 1968 folgte die Habilitation bei Roxin zum Thema Unrechtsbewusstsein, Verbotsirrtum und Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums. Er wurde hiernach Professor an der Universität Bonn, der er bis zur Emeritierung angehörte. 1973 und 1974 war er Dekan der juristischen Fakultät seiner Universität.