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Produktedetails


Art.Nr:
26669
Autor: / Künstler:
Hilty, C. [Carl]
Titel:
Die Bundesverfassungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Untertitel / Graf. Technik:
Zur sechsten Säcularfeier des ersten ewigen Bundes vom 1. August 1291 geschichtlich dargestellt im Auftrag des schweiz. Bundesrathes
Schlagwort:
Helvetica - Allgemein
Bindung / Bildgrösse:
OLwd. m. gold. Rückenpräg.
Verlag:
K. J. Wyss
Ort:
Bern
Erscheinungsjahr:
1891
Buchdaten / Blattgrösse:
Gr.8°, 469 S., 2 Falttaf.
Zustand:
Kanten tlw. etw. berieben, tlw. stockfleckig (äusserste Bl. u. Taf. stärker).
Bemerkung:
EA. - «Carl Hilty, 28.2.1833 Grabs - 12.10.1909 Clarens, ref., von Grabs und Chur. [...] H. besuchte 1844-50 die Evang. Kantonsschule Chur und studierte Jurisprudenz an den Univ. Göttingen (1851-53) und Heidelberg, wo er 1854 promovierte. Nach Sprachaufenthalten in Paris und London führte er 1855-74 in Chur eine Anwaltskanzlei. Danach beschäftigte er sich mit allg., hist. und philosoph. Fragen und verfasste staatsrechtl.-hist., aber auch religiös-ethische Schriften. In der Öffentlichkeit wurde er mit "Theoretiker und Idealisten in der Demokratie" (1868), "Die Bundesverfassungen der schweizerischen Eidgenossenschaft" (1891) und "Glück" (1891-95, Neudruck 1987) bekannt. Bis zu seinem Tod gab er die von ihm gegr. Zeitschrift "Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft" heraus. 1874 berief ihn der Berner Regierungsrat auf Lebenszeit als Prof. für Bundesrecht und kant. Staatsrecht. Ab 1882 las H. auch allg. Staatsrecht und Völkerrecht. Im Militär gehörte er ab 1862 dem Justizstab an und stand ab 1892 der Militärjustiz als Oberauditor vor. H., der politisch den Radikalen zuzurechnen ist, wurde 1890 in den Nationalrat gewählt, wo er bis zu seinem Tod wirkte. 1909 ernannte ihn der Bundesrat zu einem der drei Vertreter der Schweiz am internat. Haager Schiedsgerichtshof. H.s hist. Studien stützen sich auf zeitgenöss. Quellen und bezwecken die krit. Beleuchtung des Geistes vergangener Zeiten. In seinem zeitpolit. Handeln und den entsprechenden Schriften sucht er auf undogmat. Weise die sozialen und polit. Erscheinungen in ihrem ethischen Wert zu erfassen und nach ihrer prakt. Durchführbarkeit zu beurteilen» (HLS).
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