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Produktedetails


Art.Nr:
69527
Autor: / Künstler:
Titel:
Exerzier und Dienst-Reglement für die Eydgenössischen leichten Truppen (2. Bd. von 2 Bdn.)
Untertitel / Graf. Technik:
Zweyter Theil. Enthaltend den Unterricht für den Felddienst
Schlagwort:
Militaria-Schweiz
Bindung / Bildgrösse:
Kart. d. Zeit m. Rückenschid.
Verlag:
Ort:
Zürich
Erscheinungsjahr:
1807
Buchdaten / Blattgrösse:
8°, 145 S.
Zustand:
Deckel etwas gebrauchspurig innen sauber.
Bemerkung:
- Vom damaligen Landammann (1807 u. 1813) der Schweiz, Hans von Reinhard (1755-1835) genehmigt. - Mit Besitzerschildchen von Niklaus Leodegar Franz Ignaz von Bachmann-An der Letz (1740-1831), Schweizer Militärführer und erster Oberbefehlshaber der gesamtschweizerischen Armee.Bachmann). - Das Heerwesen der Schweiz baute während der Mediation (1803-1813) auf den kantonalen Kontingenten auf. Das Heer war auf 15'203 Mann beschränkt, die Ausgaben für das Wehrwesen sollten 490'507 Schweizerfranken nicht übersteigen. In der Bundesverfassung Art. 2 war genau geregelt, welcher Kanton wie viele Truppen zu stellen bzw. wieviel Geld in die Kriegskasse einzuzahlen hatte. Die grössten Kontingente und Geldmittel stammten aus Bern, Zürich, Waadt, St. Gallen, Aargau und Graubünden (über 1000 Mann). Während der fast zehnjährigen Mediationszeit entstand zum ersten Mal eine eidgenössische militärische Elite, wenn auch der eidgenössische Generalstab erst nach 1815 definitiv eingerichtet wurde. Als Oberst Jakob Christoph Ziegler in seinem «Allgemeinen Militärreglement für den Eidgenössischen Bundesverein» 1804 die Schaffung einer zentralen Militärbehörde vorschlug, untersagte Napoleon diese Einrichtung, wohl um das schweizerische Militärwesen schwach zu halten. Das eidgenössische Heer wurde in der Mediationszeit dreimal unter General Niklaus Rudolf von Wattenwyl mobilisiert, 1805, 1809 und 1813. Während des Bockenkriegs(1804) kommandierte Oberst Jakob Christoph Ziegler die eidgenössischen und zürcherischen Truppen.
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