Titel:
Bät-Bibel, darinn auf ein jedes Capitel der gantzen H: Schrift ein besonderes, wiewol kurtzes Gebätt enthalten ist, und zugleich des Capitels rechter Verstand, fürnehmste Lehren u. heylsamer Gebrauch den Einfältigen gezeiget u. zu des Gemüths Erbauung beq
Zustand:
Ueberzugsleder etwas gelöst, im Gelenk eingerissen und kleine Fehlstelle am Rücken. Fehlend zwei Schliessen. Buchblock fleckig, insgesamt trotzdem gutes Exemplar.
Bemerkung:
Nicht in der Bibelsammlung der Württembergischen Landesbibliothek StuttgarT u. der Basler Univeristätsbibliothek. Sustmann (Sostmann), Konrad, * um 1615 in Calden/Niederhessen, † 24. Januar 1677 in Detmold. - Ab 1633 Theologiestudium an der Universität Marburg, und im folgenden Jahr war er während der Regentschaft des hessischen Landgrafen im Stift Fulda für ein halbes Jahr als evangelischer Prediger tätig. Von 1635 bis 1639 war er zweiter Pfarrer im hessischen Treysa. Er erfüllte die Stelle nach Aussage des Rates der Stadt Treysa sehr gut, da sie aber schlecht dotiert war, wechselt er 1640 als Pfarrer nach Hofgeismar. Bei seinem Wegzug aus Treysa beschenkte ihm der Rat reichlich. Als kurze Zeit später aber der erster Pfarrer in Treysa, Johannes Schoppach, verstarb, begehrten Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Treysa seine Rückberufung, die von der Landgräfin von Hessen-Kassel auch gewährt wurde. Im März 1641 wurde er in Hofgeismar abgeholt und kurze Zeit später in sein Amt in Treysa eingeführt. In Treysa blieb Sustmann bis zum Jahre 1651, wo er als reformierter Pfarrer nach Detmold und als Generalsuperintendent der Grafschaft Lippe berufen wurde. Eine der Hauptaufgaben Sustmanns in Detmold war nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges die Weiterführung der Kirche in der Grafschaft Lippe im reformierten Sinne. Bereits unter der Regentschaft des Grafen Simon VI. zur Lippe war der Gottesdienst, außer im lutherischen Lemgo, nicht mehr nach der Kirchenordnung von 1571, sondern nach der Kurpfälzischen Kirchenordnung von 1563 gefeiert worden. Diese wurde 1646 ausdrücklich in der Grafschaft anerkannt. Dennoch bestand die Notwendigkeit der Einführung einer landeseigenen Ordnung für die Grafschaft. Bereits 1656 war innerhalb der lippischen Geistlichkeit die Notwendigkeit einer neuen Kirchenordnung festgestellt worden. Aber erst neun Jahre später, im Oktober 1665 wurde im Konsistorium der Lippischen Kirche über eine Revision der Kirchenordnung gesprochen. Sustmann wurde offiziell 1670 mit dem Entwurf für eine Revision beauftragt. Er holte von reformierten Theologen aus ganz Deutschland, der Niederlande und der Schweiz Stellungnahmen ein, die er zu einer neuen Kirchenordnung in 20 Kapiteln zusammenfaßte. Warum dieser Entwurf nicht weiter verfolgt wurde, ist unklar. Denn im August 1671 übersandte Sustmann dem regierenden Grafen einen neuen Entwurf für die Kirchenordnung. Er orientierte sich weitestgehend an der Bentheim-Tecklenburgischen Kirchenordnung in der Druckfassung von 1619. Dieser Entwurf fand jedoch nicht die Zustimmung des Grafen und zu Sustmanns Amtszeit wurde auch die Angelegenheit Kirchenordnung nicht weiterverfolgt. Erst unter seinem Nachfolger Johann Jakob Zeller wurde im Jahre 1684 eine neue, nun reformierte Kirchenordnung in Kraft gesetzt.