Untertitel / Graf. Technik:
Berlin, Winter-Semester 1899/1900. [3 Teil in 1 Bd.]
Bemerkung:
3 Notizhefte mit Vorlesungsmitschriften in einem Band, sauber von einem «Heinz Seelig, stud. jur. et cam.[?]», Kassel, in Tinte (tlw. mit roten Randnotizen) geschrieben. Enthält ein Heft zu Bürgerlichen Gesetzbuch, «Allgemeiner Teil, §§ 1 - 240» und deren zwei zum «Recht der Schuldverhältnisse, §§ 241 - 853». Unikat. - «Heinrich Dernburg, (* 3. März 1829 in Mainz; † 23. November 1907 in Charlottenburg), war ein deutscher Jurist, Kronsyndikus, Politiker und ein bedeutender Vertreter der Pandektenwissenschaft. Dernburg studierte in Gießen und Berlin und habilitierte 1851 mit seiner Arbeit Über das Verhältnis der Hereditatis Petitio zu den erbschaftlichen Singularklagen als Privatdozent in Heidelberg, wo er die Kritische Zeitschrift für die gesamte Rechtswissenschaft mitbegründete. Er wurde 1847 Mitglied der Alten Gießener Burschenschaft Frankonia. 1854 wurde er außerordentlicher und kurze Zeit danach ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Zürich. 1862 erhielt er einen Ruf an die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 1866 kam er als deren Vertreter in das preußische Herrenhaus, in dem er als liberaler Politiker aktiv war und 1873 zum Mitglied auf Lebenszeit ernannt wurde. Im April 1873 wurde er an Adolf August Friedrich Rudorffs Stelle als Pandektist in die Friedrich-Wilhelms-Universität (heute Humboldt-Universität zu Berlin) nach Berlin versetzt, wo er Römisches Recht, preußisches und Zivilrecht lehrte. 1884 bis 1885 war er Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität» (Wikipedia).