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Produktedetails


Art.Nr:
69416
Autor: / Künstler:
Hellwig, Konrad
Titel:
Lehrbuch des Deutschen Civilprozessrechts [Zivilprozessrechts] [Bde. 1, 2 u. 3.1 in 3 Bden. - alles was erschienen]
Untertitel / Graf. Technik:
Schlagwort:
Rechtswesen - allgemein
Bindung / Bildgrösse:
HLdr. d. Zt. m. gold. Rückenpräg.
Verlag:
Deichert’sche
Ort:
Leipzig
Erscheinungsjahr:
1903 - 1909
Buchdaten / Blattgrösse:
Gr.8°; XIX, 400; XIV, 549; IX, 307 S.
Zustand:
Ecken u. Kanten tlw. berieben, Ldr. m. einigen kleinen Abspleissungen, Stempel a. Titelbl. (Bd. 1 auch m. Name a. Vs.), Bd. 1 mit sehr vereinzelten Anstreichungen in Farbstift - insgesamt gutes Exemplar.
Bemerkung:
Jeweils EA. Mit Bd. 3, 1. Abt.: Lehre von der Klage. - «Konrad Hellwig, 1856 - 1913, war ein deutscher Rechtsgelehrter vor allem auf dem Gebiete des Zivilprozessrechts. 1875 begann er ein Jurastudium an der Universität Heidelberg, das er nach Universitätswechseln an die Universität Leipzig, Universität Marburg und Universität Straßburg 1878 beendete. 1878 wurde er an der Universität Straßburg promoviert. Danach war er als Referendar (u.a. bei Otto Bähr) und kurze Zeit als Richter tätig. 1883 wurde er an der Universität Leipzig mit der Schrift: "Die Verpfändung und Pfändung von Forderungen nach gemeinem Recht und der Reichs-Civilprozess-Ordnung unter Berücksichtigung des preußischen allgemeinen Landrechts und des sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuchs" habilitiert. Bernhard Windscheid war zu dieser Zeit Dekan in Leipzig. Anschließend war er Privatdozent in Leipzig, ab 1885 außerordentlicher Professor, zunächst an der Universität Rostock, schließlich an der Universität Gießen. 1888 erhielt er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Römisches Recht und Zivilprozessrecht an die Universität Erlangen. 1895/96 wird er Prorektor. 1902 wechselt er an die Humboldt-Universität zu Berlin. Dort setzte er sich auch intensiv für das Fakultätsleben und die juristische Ausbildung ein. Er forderte die Einführung einer Zwischenprüfung. Dem juristischen Repetitorium stand er grundsätzlich positiv gegenüber. 1904/05 und 1911/12 war er Dekan der juristischen Fakultät in Berlin.»
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