Autor: / Künstler:
[Lüthy, Urs Joseph]
Titel:
Das Stadtrechten von Solothurn
Untertitel / Graf. Technik:
Schlagwort:
Rechtswesen - Rechtsgeschichte
Bindung / Bildgrösse:
HLdr. d. Zeit mit Rückenschild
Buchdaten / Blattgrösse:
Kl.-8°, XII S., 298 S., m. einer mehrfach gefalteten Holztafel zum Thema Stammbaum (im Stock sign.: Eusebius Schreyer von Biberist. Gest. 1817)
Zustand:
Deckel etwas berieben, kleine Einrisse im Gelenk. Namenszug u. Besitzstemp. a fliegendem Vorsatz, Falttafel mit hinterlegten Rissen.
Bemerkung:
Von Urs Joseph Lüthy (1765-1837) herausgegebene Sammlung von Solothurner Rechtsquellen, aufbauend auf der Sammlung von Hans Jakob von Stall aus dem 16. Jahrhundert. - Wegen körperl. Behinderung auch "Stumparm-L." genannt. Besuch des Kollegiums. Briefwechsel mit Johann Kaspar Lavater, dem er 1782 begegnete. L. wollte Dichter werden (erste Arbeiten 1784 in Johann Heinrich Füsslis "Schweitz. Museum" und im weitgehend selbst verfassten "Schweiz. Musenalmanach auf das Jahr 1785"). Unter dem Pseudonym Theodorus Rabiosus kritisierte er 1785 das solothurn. Erziehungswesen, was ihm eine Gefängnisstrafe und einen mehrjährigen Landesverweis einbrachte. Er begab sich zum Rechtsstudium nach Wien, wo er 1787 die vierbändigen "Fabeln" und seine "Scherzhaften Gedichte" veröffentlichte. Nach einem zweijährigen Aufenthalt in Luzern kehrte er 1791 nach Solothurn zurück und praktizierte dort ab 1794 als Notar. Er trat der Helvet. Gesellschaft bei und wurde mit Franz Josef Gassmann und anderen revolutionsfreundl. Patrioten im Febr. 1798 verhaftet. Nach der Befreiung ernannte ihn General Schauenburg am 3.3.1798 zum Generalsekretär der provisor. Regierung. L. wurde Mitglied des helvet. Senats, den er zweimal präsidierte. Als Parteigänger der elitär gesinnten Republikaner wirkte er an den beiden ersten Staatsstreichen vom Jan. und Aug. 1800 mit. 1799 amtierte er als Regierungskommissar im Kt. Bern, 1801 als Regierungsstatthalter und 1802 als Mitglied der solothurn. Verwaltungskammer und des Erziehungsrats (1803-37 Präs.). L. war von der Mediationszeit bis zu seinem Tod ununterbrochen Mitglied der solothurn. Regierung. Er wurde zum Mittelpunkt des geistigen und polit. Lebens im Kt. Solothurn und redigierte in der Restaurationszeit versch. Gesetze. Als Redaktor des "Solothurn. Wochenblatts" und Herausgeber von Dokumenten (u.a. des Stadtrechts von 1604) erwarb er sich Verdienste um die solothurn. Geschichtsforschung.