Bemerkung:
Geschichte des Gerichtsverfahrens gegen Anna Koch die 1849 aus Eifersucht ihre Nebenbuhlerin Magdalena Fässler ermordetete. Sie belastet ihren ehemaligen Liebhaber Johann Baptist Mazenauer, der trotz entlastenden Zeugenaussagen, fast zum Tode verurteilt worden wäre. Da der zu Unrecht Beschuldigte selbstverständlich alles leugnete, griffen die Behörden zum Mittel der "peinlichen Befragung". Johann Baptist Mazenauer war der letzte Mensch, der im Kanton Appenzell Innerrhoden im Namen der Gerechtigkeit die Folter erlitt. Er trug von der Folter bleibende körperliche Schäden davon. Mit seinen Rechten unvertraut, brachten ihn die Behörden sogar dazu, auf eine Entschädigung für die erlittene Pein zu verzichten.Nachdem sich die Grossräte nochmals den Hergang der Aufsehen erregenden Mordtat von Gonten hatten schildern lassen, verurteilten sie Anna Maria Koch mit 92 gegen 6 Stimmen zum Tod durch das Schwert. Koch wurde gleichentags auf der Appenzeller Richtstätte, dem sogenannten Galgenring unweit der Ziegelhütte mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten vom Scharfrichter geköpft. Damit war sie die letzte Person im Kanton, an der ein Todesurteil vollzogen wurde.Mit ausführlichen Berichten aus Verhörprotokollen geben einen interessanter Einblick in die Rechtspraxis und Kultur Appenzells in der Mitte des 19. Jahrhunderts.