Bemerkung:
( = Neue deutsche Forschungen. Abteilung Mittelalterliche Geschichte, herausgegeben von Friedrich Baethgen, Bd. 130)-«Der Verf. legt das vorliegende, sehr fleißig und gewissenhaft gearbeitete Buchals philosophische Habilitationsschrift vor. Daß der nicht Jurist ist, verrät ein gewisses Schwanken in der begrifflichen Scheidung. Der Verf. setzt sich, wie der Untertitel zeigt, zur Aufgabe, die Stellung der nobiles in den Quellen der fränkischen und frühdeutschen Zeit und die Entstehung und Stellung der Dienstmannen im deutschen Mittelalter aufzuklären,Fragen, über die noch immer verschiedene Ansichten vorgetragen werden. Es bleibt somit der hohe Adel beiseite, dessen Herkunft von den Großen der karolingischen Zeit feststeht. Dabei geht er, wie vor ihm Philipp Heck und Herbert Meyer, von der Bedeutung von Blut und Rasse für die ständische Gliederung der Bevölkerung aus, die dann wieder in den deutschen Stämmen durch Herrschaftsgewalt zusammengefaßt ist, so daß diese völkisch keine einheitliche Masse darstellen. Die Deutung der nobiles gewinnt 0. aus der Besiedelungsgeschichte. Sie sind die Nachkommen der erobernden Völkerschaften, die sich germanische und nichtgermanische Ureinwohner unterworfen haben.»