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Product details


Art.No:
103867
Author / Artist:
Frick, Wilhelm
Title:
Form und Geist in der Soldatenerziehung
Subtitles / Reproduction:
Von Oberstleutnant der Infanterie Wilhelm Frick
Keyword:
Militaria-WKII, Militaria-Heer, Geschichte - FaschismusNeueingänge - Militaria
Binding / Picture Size:
Geheft.
Publisher:
Interverlag
Place of publishing:
Zürich
Year of publication:
1938
Book Details / Size:
8°, 19 S.
Condition:

Namenszug a. Titelbl., tadell.

Description:

Vortrag , gehalten an der Generalversammlung der Allg. Offiziersgesell. von Zürich und Umgebung am 21. März 1938.
- Wilhelm Frick (17.7.1894 Zürich, ? 7.11.1961) Zürich, ref., von Zürich. Sohn des Hans Friedrich, Kaufmanns, und der Bertha Elisabeth Johanna geb. Lochmann. Bruder des Hans (->). ∞ 1924 Amélie Antoinette von Wyttenbach. Nach dem Stud. der Rechte in Zürich und Bern, das er 1920 mit der Promotion abschloss, hielt sich F. zwei Jahre in den USA auf. Anschliessend arbeitete er bis zu seinem Tod als Rechtsanwalt in Zürich, ab 1940 mit eigener Praxis. 1933 gründete F. die teils konservativ-aristokratische, teils faschistoide Bewegung Eidg. Front, nachdem er bereits 1931 unter einem temporären Komitee gleichen Namens eine AHV-Gesetzesvorlage bekämpft hatte (Frontenbewegung). 1937 benannte er die unter seiner Führung marginal gebliebene Organisation in Eidg. Aktion um, 1939 löste er sie auf. Publizistisch engagierte sich F. als Herausgeber und Mitredaktor der Monatszeitung "Eidg. Front" bzw. "Die Neue Politik" (1933-39) und der Halbmonatszeitung "Neue Politik" (1946-51). F. war Mitunterzeichner, Schlussredaktor und Verteidiger der deutschlandfreundl. Eingabe der Zweihundert von 1940. 1983 löste ein Zeitungsartikel von Walther Hofer, in dem F.s rechtsextreme Haltung zur Diskussion stand, den Prozess Frick-Nachkommen contra Hofer (1983-87) und den Prozess Frick-Nachkommen contra Hofer und 74 weitere Historiker (1987-90) aus. Dabei konnte nachgewiesen werden, dass 1942-44 ein Vertrauensverhältnis zwischen F.s Anwaltsbüro und reichsdeutschen Instanzen inklusive der Gestapo bestanden hatte und das Büro Reichsinteressen wahrgenommen hatte, die wesentlich von der Gestapo mitdefiniert waren. Trotzdem wurde Walther Hofer verurteilt, was zu einer Debatte über das Verhältnis von Persönlichkeitsschutz und historischer Forschungsfreiheit führte. (HLS, Walter Wolf)

Price € 53.00 CHF 50.00

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