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Lithographie - Wolfensberger, Zürich
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Höhepunkt der Schikanen von Bundesanwaltschaft und Bundesrat war das Verbot eines Plakates für die Petition zur Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Sowjetunion. Der international bekannte Schweizer Maler Hans Erni hatte das einprägsame Plakat mit dem neuen Logo der GSS 1944 zur Unterstützung der Unterschriftensammlung gestaltet:In der oberen Hälfte das GSS-Logo mit der Schweiz und der Sowjetunion auf einer stilisierten Europakarte, wobei von der kleinen Schweiz vier Kreise wie Funkwellen die Sowjetunion umschliessen. In der unteren Hälfte verbinden sich ein dickes und ein dünnes Tau zu einem fotorealistischen Schifferknoten. Der Kunsthistoriker und Essayist Konrad Farner schrieb, auf dem Plakat seien „die Grössenverhältnisse eindeutig dargestellt, und wiederum sind, indem sich die beiden Seile gleichberechtigt vereinigen, die Möglichkeiten und Notwendigkeiten vor Augen geführt. Im Knoten werden die zwei verschiedenen Qualitäten beider Länder in einer neuen, einheitlichen Qualität vereinigt.“ Diese Darstellung und der harmlose Plakattext „Wir erstreben freundschaftliche und vertrauensvolle Beziehungen zwischen unserm Lande und der Sowjetunion“ waren der Schweizerischen Bundesanwaltschaft und dem Bundesrat trotzdem zuviel. Am 27. Februar 1945 beschloss der Bundesrat, gestützt auf Art. 102, Ziffer 8 und 9 der Bundesverfassung, den Anschlag des Plakats in der ganzen Schweiz zu verbieten. Die darin enthaltene „Propaganda für eine kriegsführende Macht“ sei „aus Gründen der Neutralität unzulässig“.Hans Erni wurde dafür zum Landesverräter gestempelt und von den Behörden observiert. Eine von ihm gestaltete und bereits gedruckte Schweizer Banknotenserie wurde zurückgezogen.