Description:
EA. - «Heinrich Häberlin, 6.9.1868 Weinfelden - 26.2.1947 Frauenfeld, ref., von Bissegg (heute Gem. Amlikon-Bissegg) und Frauenfeld. [...] 1887 nahm H. das Stud. der Rechte in Zürich auf, das er in Leipzig und Berlin fortsetzte. 1891 erwarb er das thurg. Anwaltspatent. 1892 eröffnete er in Weinfelden eine Anwaltspraxis, die er 1894 nach Frauenfeld verlegte. 1899-1920 war er Präs. des Bezirksgerichts Frauenfeld. 1908-15 stand er dem thurg. Freisinn als Präsident vor und gehörte 1911-20 dem Zentralkomitee der schweiz. Partei an. 1904-20 sass er im Nationalrat (Präs. 1918-19), 1905-20 im Thurgauer Kantonsrat (Präs. 1909-10, 1915-16). Am 12.2.1920 wurde H. in den Bundesrat gewählt (Bundespräs. 1926, 1931), wo er das Justiz- und Polizeidepartement leitete. Heute wird sein Name v.a. mit zwei gescheiterten Vorlagen zum strafrechtl. Staatsschutz in Verbindung gebracht: 1922 lehnten die Stimmberechtigten das als Reaktion auf den Landesstreik von 1918 entstandene Umsturzgesetz (sog. Lex Häberlin I) und 1934 das Ordnungsgesetz (sog. Lex Häberlin II) ab. Nach der Ablehnung der zweiten Staatsschutzvorlage trat er 1934 zurück. Zentraler als der Staatsschutz war während seiner Amtszeit die Vereinheitlichung des Strafgesetzes. Das moderne schweiz. Strafrecht wurde zwar erst 1942 eingeführt, beruhte aber im Wesentlichen auf H.s Vorarbeiten. H. war u.a. Präs. der Pro Helvetia (1939-44), der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (1936-46), des Stiftungsrats der Pro Juventute (1924-37) und der Ulrico-Hoepli-Stiftung (1921-47). Im Verlauf seiner polit. Laufbahn wandelte sich H. vom engagierten Parteikämpfer zum überparteil. Staatsmann, ohne jedoch seine bürgerl. Überzeugungen zu leugnen. Auf einer demokrat.-liberalen Grundhaltung fusste auch H.s Verurteilung des faschist. und nationalsozialist. Totalitarismus. 1930 Ehrendoktor der jurist. Fakultät der Univ. Basel» (HLS).