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Gr.8°, farb. Frontispiz, 243 S., einige Taf.
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EA. (= Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Bd. 47 [auf Vorderdeckel handschriftl. korr. zu «48»], Heft 1 / 140. Neujahrsblatt). - «Johann Jacob Leu, geboren 26.1.1689 Zürich, gestorben 10.11.1768 Zürich, ref., von Zürich. [...] Als Schüler Johann Jakob Scheuchzers nahm L. 1705 an dessen Alpenreise teil. Es folgte 1707-09 eine akadem. Reise durch Deutschland - mit jurist., v.a. naturrechtl. Studien in Marburg - und die Niederlande nach Paris (Winter 1708-09). Die Reise ist in einem Tagebuch ausführlich dokumentiert. 1709 trat L. in den zürcher. Kanzleidienst ein, wurde 1710 Bibliothekar der Bürgerbibliothek (1758-59 deren Präses), 1713 Ratssubstitut, 1720 Unterschreiber, 1729 Stadtschreiber, 1736-42 Landvogt zu Kyburg, 1749 Seckelmeister und schliesslich 1759 Bürgermeister der Stadt Zürich. Er präsidierte die 1755 gegr. Zinskommission, die als staatl. Institut, aber unabhängig von der Finanzverwaltung, Gelder von Zürchern im Ausland anlegte und nach aussen als Firma mit dem Namen Leu & Cie. auftrat (später Bank Leu).Seit früher Jugend richtete sich L.s Interesse auf die Geschichte, Rechts- und Landeskunde der Eidgenossenschaft sowie auf die Genealogie. Aus seiner für die damalige Zeit fortschrittlichen eidg. Gesinnung entstanden im Zuge seiner Ämterlaufbahn versch. grosse Werke. Bei der Beschaffung der Informationen unterstützten ihn zahlreiche Korrespondenten in der ganzen Eidgenossenschaft. Zustatten kamen L. das Ansehen seiner Ämter und die damit verbundenen Beziehungen, die das Misstrauen v.a. in den kath. Orten abbauen halfen. L.s Hauptwerk ist das "Allg. Helvetische, Eydgenössische oder Schweitzerische Lexicon", das 1747-65 in 20 Bänden erschien. Es war das erste abgeschlossene, umfassende Schweizer Lexikon, gedruckt auf Kosten des Verfassers, und stellt das eindrücklichste Zeugnis für den Fleiss, die Zielstrebigkeit und Beharrlichkeit von L. dar. Weiter gab er 1722 und 1735 Josias Simlers "Von dem Regiment der Lobl. Eydgenossschaft" neu heraus und veröffentlichte 1727-46 sein vierteiliges "Eydgenössisches Stadt- Und Land-Recht". In der mit zahlreichen Ergänzungen versehenen und bis auf die eigene Zeit fortgeführten Simler-Edition wird das öffentl. Recht der eidg. Orte behandelt; L.s Stadt- und Landrecht ist der erste Versuch einer umfassenden Darstellung des in der alten Eidgenossenschaft geltenden Privatrechts. Obwohl er sein Konzept nicht durchführen konnte und statt der geplanten Sammlung der Rechtsnormen in der Eidgenossenschaft ein System des eidg. Privatrechts entstand, stellt das Werk eine Pionierarbeit dar und verrät deutlich die naturrechtl. Prägung von L.s Rechtsdenken. Die Integrität des persönlich bescheidenen Bürgermeisters wurde nie angezweifelt, als sein Schwiegersohn Felix Grebel, früherer Grüninger Landvogt, von Johann Kaspar Lavater und Johann Heinrich Füssli in der Schrift "Der ungerechte Landvogt oder Klagen eines Patrioten" der Erpressung und des Betrugs beschuldigt und 1763 verbannt wurde» (HLS).