Author / Artist:
Thomasius, Christian
Title:
Institutiones Iurisprudentiae Divinae: In Positiones succincte contractae, In quibus Hypotheses Illustris Pufendorfii circa doctrinam Iuris Naturalis Apodictice demonstrantur & corroborantur, praecepta vero Iuris Divini Positivi Universalis primum a Iure
Subtitles / Reproduction:
Keyword:
Alte Drucke - nach 1550
Binding / Picture Size:
Späterer Halbldr.-Bd m Rückenschild.
Place of publishing:
Frankfurt
Year of publication:
1688
Book Details / Size:
8°, [2] Bl., 94 S.,S. 3 - 152 S.; [2] Bl., 344 S.; [2] Bl., 378 S.
Condition:
Buchblöcke durchgehend im oberen Drittel fleckig gebräunt, sonst gutes Exemplar.
Description:
Erste Auflage.Christian Thomasius (* 1. Januar 1655 in Leipzig; † 23. September 1728 in Halle (Saale)) war ein deutscher Jurist und Philosoph. Er gilt als Wegbereiter der Frühaufklärung in Deutschland und wird gelegentlich als „Vater der deutschen Aufklärung“ bezeichnet. Thomasius trug durch sein Eintreten für eine humane Strafordnung im Sinne der Aufklärung wesentlich zur Abschaffung der Hexenprozesse und der Folter bei.In seinen Schriften Institutiones iurisprudentiae divinae und Fundamenta iuris naturae et gentium legt Thomasius seine politische Theorie dar. In der Tradition von Thomas Hobbes geht er erst auf den einzelnen Menschen ein; das menschliche Wollen wird ihm zufolge triebhaft durch die Lust (voluptas), die Habgier (avaritia) und den Ehrgeiz (ambitio) bestimmt. Der Mensch ist also im Wollen nicht frei, doch es bleibt ihm der Verstand, der durch Hoffnung und Angst geleitet ist. Vom Einzelnen ausgehend betrachtet Thomasius die Gesellschaft: Durch das individuelle Glücksstreben muss es seiner Meinung nach zu Kollisionen kommen. Nicht im Naturzustand, sondern nur in einer politischen Gemeinschaft könne deswegen erst Ordnung etabliert werden; einerseits durch die Unterdrückung der individuellen Leidenschaften, andererseits durch die Stärkung der Neigung zum Zusammenleben. Friede, Sicherheit und Wohlstand sind somit die Ziele eines Staates. Diesem liegt nach Thomasius als Frühaufklärer neben einem Gesellschaftsvertrag (pactum unionis) auch noch ein Unterwerfungsvertrag (pactum subiectionis) zugrunde. Thomasius plädiert noch nicht für eine Teilung der Gewalt des Staates, sondern für einen dem Wohle des Staates verpflichteten aufgeklärten Absolutismus. Text: latein.