Description:
Bereits seit 1889 schützt die gesetzliche Rentenversicherung ihre Versicherten bei Minderung oder Gefährdung ihrer Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Ausgelöst wurde dies durch die Armut der Fabrikarbeiter. In den 1930er Jahren wurden entsprechende Bestrebungen vom Volk abgelehnt. Der Bund überwies in der Folge einen kleinen Beitrag an die Vorläuferorganisation der Pro Senectute, welche alte Bedürftige unterstützt. Die heutige AHV entstand aus der Lohn- und Verdienstausgleichskasse für Wehrmänner, welche in den Aktivdienstzeiten des Zweiten Weltkriegs neu konzipiert wurde. Am 6. Juli 1947 wurde in einer Volksabstimmung die AHV nach ähnlichem Konzept angenommen. Am 1. Januar 1948 konnte dann die AHV eingeführt werden. Um sie den Bedürfnissen der Zeit und der geänderten Demographie anzupassen, wurden bisher insgesamt zehn Revisionen vorgenommen. Die 11. Revision, die unter anderem die Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre vorsah, wurde am 16. Mai 2004 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt und verworfen.