Condition:
Bibliotheksex.: Schildchen a. Vorderdeckel, Stempel a. Titelbl., Eckabschnitt a. Hinterdeckel, min. wellig; allg. gutes Ex.
Description:
Erstausgabe. - Das eidgenössische Defensionale von Wil (1647) und Baden (1668) war im Grunde genommen eine Präzisierung des Hauptinhaltes der alten Bünde, nämlich der gegenseitigen Hilfeleistungen bzw. der Abwehr gemeinsamer äusserer Feinde. Eine solche Anpassung der Pflicht und Art der Hilfeleistung war nicht nur durch die im Laufe der Zeit veränderte Kriegsführung und Waffentechnik bedingt, sondern ebenso durch die veränderten politischen Beziehungen unter den eidgenössischen Orten seit der Reformation. Denn nun war die in den alten Briefen stipulierte Hilfspflicht dadurch in Frage gestellt, dass die zur Hilfeleistung verpflichteten Orte keine Neigung mehr zeigten, andersgläubigen Orten Hilfe zu gewähren und damit die glaubensverwandte Partei im europäischen Kräftefeld zu schwächen oder zu benachteiligen. In gleicher Weise beurteilten die einzelnen Orte den Grenzschutz, die Verhinderung von fremden Truppendurchzügen. Im grossen und ganzen traten die Orte der jeweils bedrohten Religion für den Grenzschutz ein, während die anderen, deren Glaubensgenossen Grenzverletzungen unternahmen, sich passiv verhielten. Und gerade weil verschiedene Orte zu verschiedenen Zeiten Hilfeleistungen von anderen eidgenössischen Orten forderten, kam man an eidgenössischen Tagsatzungen immer wieder auf das Thema des Defensionals zu sprechen. Erst die Bedrohung beider Religionsparteien, also aller Orte und besonders der gemeinsamen Untertanengebiete, bzw. die Wendung des Dreissigjährigen Krieges von einer konfessions- zu einer machtpolitischen Auseinandersetzung sowie die Bedrohung der Eidgenossen zur Zeit der Expansionspolitik Ludwigs XIV., führte schliesslich zum oben erwähnten Defensional von Wil und Baden. Kaum aber waren diese Gefahren verschwunden, sagten sich jene Orte, für die die Kosten solcher Verteidigungsmassnahmen den eigenen Nutzen und Vorteil überstiegen, von diesen Abmachungen los.Das Defensionale regelte kurz gesagt militärische Fragen, vor allem der Organisation und der Kosten- und Lastenverteilung kollektiver Wehranstrengungen. Entstanden in Situationen der Bedrohung der souveränen Orte von aussen, war das Defensional seiner Intention und seiner Wirkung nach für seine Schöpfer und Anwender ein Instrument der Verteidigung von existentiellen Interessen der Bündnispartner.