Description:
Enth.: «EInleitende Bestimmungen» (§ 1 - 4), «Besodnere Bestimmungen für die Festtage» (§ 5 - 36), «Allgemeine Bestimmung (§ 37 - 46)». - Zur Durchführung des Eidgenössischen Sängerfestes 1854 in Winterthur wurde auf dem heutigen Areal des Hauptbahnhofes eine 7000 Personen fassende Festhütte, die einen gewaltigen Eindruck hinterliess, aufgebaut. Die Schweizerische Sängerfahne war schon am Tag vorher auf ihrer Durchfahrt von Basel her in Zürich mit einer grossen Festlichkeit begrüsst worden und wurde dann am Morgen des ersten Festtages durch eine starke Reitergruppe von Zürich nach Winterthur begleitet, worauf sich ein Wald von 80 Fahnen und eine Sängerschar von über 2500 Mann zum Zuge durch die sehr schön geschmückte, jubelnde Feststadt angeschlossen hat. Bei der Fahnenübergabe sprachen Dr. K. Brenner im Namen des abtretenden, Pfarrer J. Schmid von Winterthur für das neue Zentralkomitee.Im Wettgesangskonzert traten 20 Vereine auf und am Schluss als Gastverein 45 Sänger des Schwäbischen Sängerbundes mit Marschners „Liedesfreiheit“. Mit dem ersten Preis wurde der von Ignaz Heim geleitete Sängerverein Harmonie Zürich ausgezeichnet, der das Lied „Im Walde, wenn die Bäume grün“ von C. Häser vorgetragen hatte. Den zweiten Preis ersang der Zürcher Stadtsängerverein, der unter Wilhelm Baumgartners Leitung den „Lichtschöpfer“ von H. G. Nägeli gesungen hatte. Als Beigabe zum Becher der Stadt Winterthur erhielt der erstgekrönte Verein die von einem Winterthurer Sängerfreund gespendeten hundert Flaschen Neftenbacher, die angeblich den Weg nach Zürich nicht gefunden hatten. An diesem Sängerfest wurde Baumgartners Lied „Oh mein Heimatland“ mit grossem Erfolg uraufgeführt.