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Product details


Art.No:
78945
Author / Artist:
[Unterschreiber-Canzley (Staatskanzlei des Kantons Zürich?)]
Title:
[Bekanntmachung vom 2. September 1795]
Subtitles / Reproduction:
Keyword:
Helvetica - Zürich
Binding / Picture Size:
Publisher:
Place of publishing:
[Zürich]
Year of publication:
1795
Book Details / Size:
4° (38 x 23 S.), 1 Doppelbl. (m. 4 bedruckten S.)
Condition:
Handschr. Nummer rechts oben, sonst gutes ex.
Description:
Bekanntmachung zum Stäfnerhandel mit der Erkenntnis, dass «die nunmehr reuenden Seegemeinden Stäfa und Horgen, nebst einigen Particularen in Küsnacht, durch folgende, gesetz- und pflichtwidrige Auflehnungs-Schritte gegen ihre Landesobrigkeit, die Ruhe und wohlfahrt des lieben Vaterlandes in die grösste Gefahr gesezt haben». Wiedergegeben werden insbesondere die «Auflehnungs-Schritte» von Jakob Bodmer und Rudolf Pfenninger von Stäfa, von Heinrich Fierz und Heinrich Bleuler von Küsnacht und von Heinrich Hüni und Jacob Schmid von Horgen. - «Stäfnerhandel: Gewaltlose, durch die Reaktion der Zürcher Regierung auf das sog. Stäfner Memorial provozierte, mehrere Zürcher Gem. und Herrschaften erfassende Auflehnungsbewegung gegen die Zürcher Obrigkeit, die von patriotisch gesinnten Exponenten der ländl. Oberschicht getragen wurde. In der Lesegesellschaft Stäfa trug am 11.11.1794 Heinrich Nehracher den im Wesentlichen von ihm verfassten, schon in mehreren Exemplaren zirkulierenden Entwurf eines Memorials mit dem Titel "Ein Wort zur Beherzigung an unsre theuersten Landesväter" vor. Darin wurde der Staat als Fam. angesehen und die zürcher. Verfassung als die denkbar beste dargestellt, die wegen der Ungleichheiten bezüglich der wirtschaftl. Rechte und Pflichten sowie in den Aufstiegsmöglichkeiten lediglich gleichmässig "über das ganze Land ausgebreitet" werden müsste. Obwohl die Bittschrift - vermutlich um andere Bevölkerungsgruppen in einen Oppositionskonsens einzubinden - auch Forderungen nach der Abschaffung des Zehnten und der Grundzinsen oder nach der Wiederherstellung alter Freiheiten der Gem. enthielt, fokussierte sie damit v.a. auf die Interessen der ländl. Eliten, welche die wirtschaftl., rechtl. und polit. Gleichsetzung mit dem städt. Bürgertum anstrebten. Noch vor der Einreichung fing die Regierung ein Exemplar des Memorials ab. Versch. Beteiligte, unter ihnen Nehracher, wurden des Landes verwiesen, weitere zu Geld- und Ehrenstrafen verurteilt. Das Memorial wurde durch den Grossweibel verbrannt. Die überzogene Reaktion der Zürcher Regierung auf die Bittschrift führte nun zu einer Ausweitung der Affäre zu einer Volksbewegung, wobei verschiedene patriot. Sozietäten wie z.B. die Lesegesellschaft Pfäffikon bewusst Öffentlichkeit herstellten. Deputationen anderer Gem. rund um den Zürichsee, die sich mit Stäfa solidarisiert hatten, forschten ab Febr. 1795 in Kontakt mit diesem in den im Memorial angeführten Dokumenten wie den Waldmann'schen Spruchbriefen (1489) und dem Kappelerbrief (1532) nach alten Freiheitsgarantien, bis die Obrigkeit die - von ihr als revolutionäre Akte interpretierten - öffentl. Vorlesungen dieser Briefe verbot. In Stäfa herrschte im Frühling 1795 ein Klima des zivilen Aufruhrs; das Vorlesungsverbot wurde missachtet. Als die Vertreter der Gem. auf eine Vorladung zum Verhör nicht reagierten, untersagte Zürich jegl. Handel mit Stäfa und stellte diesem ein Ultimatum. Bern setzte Truppen in Bereitschaft, Glarus unternahm erfolglos Vermittlungsversuche. Am 5.7.1795 marschierte ein Zürcher Truppenkontingent von 2'000 Mann in Stäfa ein, ohne auf Widerstand zu stossen. Die Gem. wurde entwaffnet und blieb auf ihre Kosten für neun Wochen besetzt. Am 2.9.1795 ergingen 267 Urteile über die Hauptbeteiligten dieser zweiten Phase. Dank des Einflusses gemässigter Städter wie Johann Kaspar Lavater und Johann Heinrich Pestalozzi unterblieben Hinrichtungen. Die harte Unterdrückung der Bewegung bewirkte, dass die Zürcher Landschaft Anfang 1798 die Truppenaufgebote zur Abwehr des Franzoseneinfalls weitgehend ignorierte» (HLS).
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