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Verordnung vom 7. May, für die Requisitionen der Fuhren
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Die Helvetische Republik war eine durch französischen Revolutionsexport auf dem Boden der Alten Eidgenossenschaft errichtete Tochterrepublik, die am 12. April 1798 ausgerufen und am 10. März 1803 aufgelöst wurde.«Art. 25 der Verfassung verankerte die allg. Wehrpflicht, die nicht ausdrücklich an die helvet. Staatsbürgerschaft gebunden war, auf nationaler Ebene. Am 4.9.1798 wurde die Bildung der helvet. Legion beschlossen, einer 1'500 Mann umfassenden, stehenden Eingreiftruppe zur Sicherung der inneren Ordnung. Das Milizorganisationsgesetz vom 13.12. hatte den Aufbau einer helvet. Armee zum Ziel. Für die Aushebung und Einteilung der Dienstpflichtigen waren die Generalinspektoren in den Kantonen zuständig. Als feststand, dass sich ein militär. Konflikt mit den Koalitionsmächten nicht mehr abwenden liess, bot die Zentralregierung am 24.2.1799 20'000 Mann für den Grenzschutz auf, schuf am 28.2. einen Generalstab und ernannte am 28.3. den Solothurner Augustin Keller zum General. Die helvet. Truppen erwiesen sich jedoch als völlig kriegsuntauglich. Am 12.8. wurde die Milizarmee faktisch abgeschafft. Ebenfalls aufgelöst wurde am 5.9. die helvet. Legion. Das Parlament beschloss am gleichen Tag die Aufstellung stehender Einheiten, deren Stärke max. 6'500 Mann betragen sollte. Ein am 5.7.1798 erlassenes Werbungsverbot für fremde Kriegsdienste musste sogleich wieder gelockert werden, weil es die Interessen Frankreichs tangierte.» HLS, Andreas Fankhauser.