Sonneggstr. 29
CH-8006 Zürich
Tel.+41 44 251 36 08
info@buch-antiquariat.ch

Produktedetails


Art.Nr:
77269
Autor: / Künstler:
Burckhardt, Walther
Titel:
Die Organisation der Rechtsgemeinschaft
Untertitel / Graf. Technik:
Untersuchungen über die Eigenart des Privatrechts, des Staatsrechts und des Völkerrechts
Schlagwort:
Rechtswesen - allgemein
Bindung / Bildgrösse:
OLwd. m. OU
Verlag:
Helbing & Lichtenhahn
Ort:
Basel
Erscheinungsjahr:
1927
Buchdaten / Blattgrösse:
Gr.8°, XVI, 463 S.
Zustand:
OU am Rücken etw. fleckig, tlw. gebräunt u. randknittrig, Besitzereintrag a. Vs.
Bemerkung:
EA. - «Walther Burckhardt, geboren 19.5.1871 Riehen, gestorben 16.10.1939 Bern [...]. Rechtsstud. in Leipzig, Neuenburg, Berlin und Bern. 1895 privatrechtl. Dissertation bei Eugen Huber. 1896-99 Adjunkt (ab 1905 Vorstand) der Abteilung für Gesetzgebung und Rechtspflege des EJPD. 1896 Habilitationsschrift über unlauteren Wettbewerb. 1899 an der Univ. Lausanne zum ao. Prof., 1902 zum Ordinarius für allg. und schweiz. Staatsrecht, 1909 an der Univ. Bern zum o. Prof. für Staats- und Völkerrecht ernannt. 1910-17 Herausgeber des "Polit. Jahrbuchs". 1923-28 Mitglied der Schweizer Delegation beim Völkerbund, Mitglied des Haager Gerichshofs. 1905 erschien B.s bedeutender "Kommentar zur Schweiz. Bundesverfassung vom 29.5.1874" (3. Aufl. 1931). Mit seinen Werken "Die Organisation der Rechtsgemeinschaft - Untersuchungen über die Eigenart des Privatrechts, des Staatsrechts und des Völkerrechts" (1927), "Methode und System des Rechts" (1936) und "Einführung in die Rechtswiss." (1939) schuf B. eine umfassende und geschlossene Theorie des Rechts, in welcher die Einheit der Rechtsordnung, die Bedeutung der Privatautonomie sowie Wesen, Entstehung und Auslegung von Verträgen zentrale Themen bilden. B. verstand das Recht als Mittel zur Verwirklichung des Staatszwecks, als Ausdruck der Vernunft und sah nur den Inhalt des positiven, durchsetzbaren Rechts als Recht an. Er hob den Begriff des Rechtsstaats sowie die begriffl. Rechtsbezogenheit des Staats hervor. Indem er Begriff und Idee des Rechts voneinander trennte, Disparität von Sein und Sollen betonte, lehnte er sich wie Rudolf Stammler, der ihn rechtstheoretisch und rechtsphilosophisch stark beeinflusste, an die Ethik des Neukantianismus an. Den das Denken Stammlers beherrschenden Systemgedanken beschränkte B. unter Ausschluss des Verhaltensrechts auf das organisator. Recht. Im Okt. 1939 schied er freiwillig aus dem Leben, vermutlich weil er den Zusammenbruch des Völkerrechts und des freiheitl. Staatsrechts in Europa nicht verkraften konnte» (HLS).
Leider verkauft! Kontaktieren Sie uns, um dieses Buch / diesen Artikel zu finden Kontakt

< zurück

 © 1993-2024 buch-antiquariat.ch

Diese Website nutzt Cookies. Weitere Infos OK!